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   FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06   

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https://dejure.org/2009,33413
FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06 (https://dejure.org/2009,33413)
FG München, Entscheidung vom 11.11.2009 - 14 K 3662/06 (https://dejure.org/2009,33413)
FG München, Entscheidung vom 11. November 2009 - 14 K 3662/06 (https://dejure.org/2009,33413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entstehung von Branntweinsteuer durch Austausch der begleitenden Verwaltungsdokumente gegen Fälschungen - Verschuldensunabhängige Steuerschuldnerschaft des Versenders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung von Branntweinsteuer durch Austausch der begleitenden Verwaltungsdokumente gegen Fälschungen; verschuldensunabhängige Steuerschuldnerschaft des Versenders

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstehung von Branntweinsteuer durch Austausch der begleitenden Verwaltungsdokumente gegen Fälschungen - verschuldensunabhängige Steuerschuldnerschaft des Versenders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 293/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Die bloße Absicht, eine im Verfahren der Steueraussetzung befindliche Ware zu einem späteren Zeitpunkt nach einem anderen Ort als dem im bVd angegebenen Bestimmungsort zu verbringen, führt jedoch noch nicht zur Entnahme der Ware aus dem Verfahren der Steueraussetzung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a RL 92/12 (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 293/03, BFH/NV 2005, 1018).
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Jedenfalls ist von einer Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren im Sinne von § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG auszugehen, wenn die Ware durch die Unregelmäßigkeit der Steueraufsicht (§ 209 Abs. 1 AO) vorenthalten wird (BFH-Urteil vom 29. Oktober 2002 VII R 48/01, BFH/NV 2003, 279).
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01

    Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    In diesem Fall hat die Ausgangszollstelle als Empfänger den bestätigten Rückschein an den Versender zurückzusenden (vgl. § 43 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 der Branntweinsteuerverordnung - BranntwStVO; Art. 19 Abs. 4 der Richtlinie Nr. 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren - RL 92/12; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 2004 VII R 25/01, ZfZ 2005, 163).
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98

    Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Die Verlängerung der Verjährungsfrist trifft nicht nur den Steuerhinterzieher als Abgabenschuldner, sondern auch den weiteren Abgabenschuldner, der - wie im Streitfall die Klägerin - die Steuerhinterziehung nicht selbst begangen hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 85/98, ZfZ 1999, 381 zur Fristverlängerung gegenüber dem Hauptverpflichteten im gemeinschaftlichen Versandverfahren, der eine Spedition beauftragt hat).
  • BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt es für die Anwendung der zehnjährigen Festsetzungsfrist allein darauf an, ob es sich objektiv um eine hinterzogene Steuer handelt (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 298/03, BFH/NV 2005, 1021 m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99

    Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht damit vergleichbar, dass der Versender im bVd einen nicht bezugsberechtigten oder nicht existierenden Empfänger im Inland angibt und dies auch weiß (BFH-Urteil vom 17. März 2000 VII B 39/99, ZfZ 2000, 312; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Mai 2000 4 K 8348/97, ZfZ 2000, 385).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Denn andernfalls sähe sich ein Versender von steuerpflichtigem Alkohol in geringerem Maße veranlasst, für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Steueraussetzungsverfahrens zu sorgen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 3. April 2008 Rs. C-230/06, ZfZ 2008, 136 zur Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren).
  • BFH, 04.05.2004 - VII R 64/03

    Einfuhrabgabenentstehung: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung;

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Auf eine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Steuerschuldner kommt es dagegen nicht an (BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 VII R 64/03, ZfZ 2005, 18).
  • BFH, 14.06.2007 - VII B 184/06

    Festsetzungsfrist im Falle einer Steuerhinterziehung; Zurechnung von strafbaren

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Die Klägerin muss jedoch als Verantwortlicher für das Steueraussetzungsverfahren für ein etwaiges Verschulden ihrer Hilfspersonen eintreten, unabhängig davon, ob sie Einfluss auf den von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen gehabt hat (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2007 VII B 184/06, BFH/NV 2007, 2053).
  • BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06

    Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
    Diese besteht jedoch während des gesamten Nichterhebungsverfahrens, unabhängig davon, ob sich jemals nach der Gestellung der Waren zur Eröffnung des Verfahrens weitere Kontrollen anschließen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2007 VII B 352/06, BFH/NV 2008, 629).
  • FG Düsseldorf, 22.05.2000 - 4 K 8348/97

    Branntweinsteuer; Steueraussetzungsverfahren; Scheinfirma; Gewerbliche Zwecke;

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